Werte Mitglieder des FVF
Nun leider zur 1000. Erinnerung teilen wir mit in Zusammenhang mit der Fahrberechtigung (kein Spaß):
- Die Fahrberechtigung hat nur in Ausübung mit der Fischerei ihre Gültigkeit.
- Für alle anderen privaten Aktivitäten ist dies nicht Zulässig und Verboten. (z.B.: Spazierengehen mit seiner Liebsten, Baden gehen, Hund ausführen, Wassersport, usw.)
- Privater Missbrauch hat den sofortigen Entzug der Fahrberechtigung zur Folge.
- Im Fischer Büchlein wird dies mit einem V (Verwarnung) versehen.
Die Zufahrtsberechtigung ist gültig ab:
- 1. Februar für Lizenz A und B ist im Alpenrhein
- 1. März Baggersee und Alte Rüttenen
Wir halten uns alle an die Vereins- und Fangbestimmungen, damit ist es möglich
unserem Hobby entspannt nachzugehen!
Keinem unserer Fischereiaufseher macht es Spaß zu Verwarnen oder im Fischerbüchel negative Einträge zu machen, geschweige den
Fahrberechtigungen, Fischerbüchel etc. abzunehmen! Auch Sie bevorzugen eine normales harmonisches Aufeinandertreffen.
Wichtig für Tageskarten Käufer/innen gilt:
- Die selbständige Zufahrt zu den Baggerseen und Alte Rüttenen sowie Alpenrhein ohne Fahrberechtigung ist Verboten!
- Ein Tipp, fahren Sie mit einem Vereinsmitglied zum gemeinsamen Fischen,das ist natürlich erlaubt und macht auch Spaß meistens mehr Spaß als alleine zum Fischen zu gehen. (Doof ist, nur wenn "Mann" selbst als Schneider heim geht und der Kollege fängt und labert) Revanche ausmachen, Rache ist schön, wenn’s klappt!