Nägelesee

Nägelesee

Ill 1

Ill 1

Ill 2

Ill 2

Lutz

Lutz

Rhein 4, 6&7

Rhein 4, 6 & 7

Samina

Samina

Schwarzer See

Schwarzer See

Wilhelm Mayer See

Wilhelm Mayer See

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Angelreviere des FVF

Baggerseen in Brederis Paspels 

 
 

Beschreibung:

Der Nägelesee ist der große Baggersee zwischen dem Wald und der Firma Hirschmann. Der Wilhelm&Mayer See ist der kleine Baggersee westlich des großen Sees. Bei beiden besteht in den gekennzeichneten Schonstrecken Fischereiverbot. Pro Fischer und Tag dürfen in den Baggerseen nicht mehr als 4 Fische (hiervon maximal 2 Karpfen und 2 Großraubfische (Hecht, Zander)) gefangen werden.Jeder gefangene maßige Fisch, der sich nicht in der Schonzeit befindet, ist sofort zu töten und anzueignen (Anlandepflicht). Die Erhöhung der Tagesfangquote durch den Erwerb von mehreren Tageskarten für den selben Tag ist nicht erlaubt.

Rhein 4, 6 & 7

 

Beschreibung:

Rhein 4: Die österreichische Rheinhälfte vom südlichen Ende des Diepoldsauer Rheindurchstiches bis zur Gemeindegrenze Koblach-Mäder. Rhein 6: Die österreichische Rheinhälfte von der Gemeindegrenze Koblach-Meiningen bis zur Spirsbachmündung. Rhein 7: Die österreichische Rheinhälfte von der Spirsbachmündung flussaufwärts bis zur Landesgrenze gegen Liechtenstein samt dem Bangser Spirsgraben und den Matschelser Bächen innerhalb Vorarlbergs. Pro Fischer und Tag dürfen im Rhein 6 Fische gefangen werden. Die Erhöhung der Tagesfangquote durch den Erwerb von mehreren Tageskarten für denselben Tag ist nicht erlaubt.

 Ill 1

 

Beschreibung:

Die Ill von der Brücke oberhalb des Illspitzkraftwerkes flussaufwärts bis zum Holzsteg beim Konservatorium in Feldkirch, ausgenommen die kleine Ill, der Werkskanal sowie das rechte Illufer von der neuen Vereinigungsbrücke bis zur Oberaubrücke in Gisingen. Vorsicht – Schwallwasserbetrieb!

 Ill 2

 

Beschreibung:

Das Gebiet umfasst die Ill vom Kraftwerk Hochwuhr in Feldkirch bis zur Einmündung des Mengbaches in Nenzing. Im Rückgabekanal des Walgaukraftwerkes ist das Fischen nur von der Bahnlinie der ÖBB bis zur Mündung gestattet. Vorsicht – Schwellwasserbetrieb! Die Nebengewässer dürfen nicht befischt werden.Pro Fischer und Tag dürfen in der Oberen Ill 4 Fische gefangen werden. Die Erhöhung der Tagesfangquote durch den Erwerb von mehreren Tageskarten für den selben Tag ist nicht erlaubt.

Schwarzer See

 

Beschreibung:

Pro Fischer und Tag dürfen in den Baggerseen nicht mehr als 4 Fische (hiervon maximal 2 Karpfen und 2 Großraubfische (Hecht, Zander)) gefangen werden.Jeder gefangene maßige Fisch, der sich nicht in der Schonzeit befindet, ist sofort zu töten und anzueignen (Anlandepflicht). Die Erhöhung der Tagesfangquote durch den Erwerb von mehreren Tageskarten für den selben Tag ist nicht erlaubt.

Samina

 
 

Beschreibung:

Pro Fischer und Tag dürfen in der Samina 4 Fische gefangen werden. Die Erhöhung der Tagesfangquote durch den Erwerb von mehreren Tageskarten für den selben Tag ist nicht erlaubt.

Lutz 

 
 

Beschreibung:

Von der Garsellabrücke bis zur Steinbrücke darf nur mit der künstlichen Fliege gefischt werden.Pro Fischer und Tag dürfen in der Lutz 4 Fische gefangen werden. Die Erhöhung der Tagesfangquote durch den Erwerb von mehreren Tageskarten für den selben Tag ist nicht erlaubt.