Aktuelles

Neues Fliegenfischerrevier für A- und B-Lizenznehmer

Granitzabach Laterns (16)

Granitzabach Laterns (7)

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Beginnend mit 01.06.2025 bis zum 30.09.2025 können A- und B-Lizenznehmer des Fischereivereines Feldkirch die Fliegenfischerei im Garnitzabach von der L 88 (Laternser /Furkastraße) flussaufwärts bis zur Alpe Hintergarnitza zu folgenden Bedingungen ausüben:

  • Es werden pro Tag zwei Fischereiberechtigungen unentgeltlich an A- und/oder B Lizenznehmer des Fischereivereines Feldkirch ausgegeben.
  • Die Berechtigungen können für Wochentage (inklusive Samstag) zu den bekannten Öffnungszeiten im Angelfachmarkt Zizer, 6830 Rankweil, geholt werden und sind für die Wochentage Montag bis Freitag bis 19:00 Uhr, für Samstag am daraufolgenden Montag bis Ende der Öffnungszeit des Angelfachmarktes Zizer dort abzugeben.
  • Für Sonntags kann die Berechtigung im Angelfachmarkt Zizer am Samstag während der Öffnungszeiten im Angelfachmarkt Zizer abgeholt werden und ist spätestens am Montag während der Geschäftszeiten dort zurückzugeben.
  • Für Feiertage ist die Abholung am vorangehenden Werktag ebendort möglich und ist die Berechtigung an dem auf den Feiertag folgenden Werktag an der Abholstelle zurückzugeben.
  • Für die Ausgabe der Berechtigungen ist eine Barkaution im Betrage von € 50,00 zu erlegen, die bei fristgerechter Rückgabe der Berechtigung zurückerstattet wird.
  • Gestattet ist ausschließlich das Fischen mit der künstlichen Fliege.
  • A- und B-Lizenznehmer des Fischereivereines können die Berechtigung jeweils einmal pro Monat in Anspruch nehmen.
  • Die Tageshöchstfangquote beträgt 2 Bachforellen, die im erlaubten Entnahmefenster zwischen 27 cm und 35 cm liegen müssen.
  • Gefangene Bachforellen sind unter Angabe der Länge und Anführung der Revierbezeichnung Ga in die Fangstatistik einzutragen und zählen zur erlaubten Jahresfangquote.
  • Fahrzeuge sind auf den bewirtschafteten, zum Gasthof Bad Laterns gehörigen Parkplätzen zu den dortigen Bedingungen abzustellen.
  • Beim Garnitzabach handelt es sich um einen zum Teil schwer zugänglichen Gebirgsbach, die Ausübung der Fischerei durch die Berechtigten erfolgt auf jeweils eigene Gefahr, der Fischereiverein Feldkirch und die Inhaber des Fischereirechtes am Garnitzabach übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle, die sich bei Ausübung der Fischerei durch Berechtigte ereignen. Mit Übernahme der Berechtigung erklärt sich der Fischereiausübende mit diesem Haftungsausschluss gegenüber dem Fischereiverein Feldkirch und den Inhabern des Fischereirechtes am Garnitzabach einverstanden.
  • Die Fischereiberechtigung ist den vom Fischereiverein Feldkirch und von der BH Feldkirch autorisierten Kontrollorganen ebenso wie die gefangenen Fische auf Verlangen vorzuweisen.

Betrettungsverbot!

Achtung Lebensgefahr: Die Ill ist ab sofort ganzjährig in der Stadtstrecke von der alten Vereinigungsbrücke bis zur Montfortbrücke mit einem Betretungsverbot gesperrt. Grund sind ganzjährige Sprengarbeiten in der Illschlucht. Es erfolgt auch keine Warnung bei einem Schwallereignis da auch die Warnanlage abgebaut wurde!
Plan, Ansicht zum Vergrößern:

Wichtige Informationen und Termine

Termine:

BUCHAUSGABE - Termin 26.01.2025 von 09.00 – 12.00 Uhr in der Fischzucht

  • Buchausgabe für A und B Lizenzen (in Ausnahmefällen auch C+D) -

Fahrberechtigung und Zahlungsbestätigung mitbringen

BUCHAUSGABE - Termin 23.02.2025 von 09.00 – 12.00 Uhr in der Fischzucht

  • Buchausgabe für alle Lizenzen - Fahrberechtigung und Zahlungsbestätigung mitbringen

Werte Mitglieder und Freunde

Werte Mitglieder des FVF

Nun leider zur 1000. Erinnerung teilen wir mit in Zusammenhang mit der Fahrberechtigung (kein Spaß):

- Die Fahrberechtigung hat nur in Ausübung mit der Fischerei ihre Gültigkeit.

- Für alle anderen privaten Aktivitäten ist dies nicht Zulässig und Verboten. (z.B.: Spazierengehen mit seiner Liebsten, Baden gehen, Hund ausführen, Wassersport, usw.)

- Privater Missbrauch hat den sofortigen Entzug der Fahrberechtigung zur Folge.

- Im Fischer Büchlein wird dies mit einem V (Verwarnung) versehen. 

Die Zufahrtsberechtigung ist gültig ab:

  • 1. Februar für Lizenz A und B ist im Alpenrhein 
  • 1. März Baggersee und Alte Rüttenen 

Wir halten uns alle an die Vereins- und Fangbestimmungen, damit ist es möglich

unserem Hobby entspannt nachzugehen!

Keinem unserer Fischereiaufseher macht es Spaß zu Verwarnen oder im Fischerbüchel negative Einträge zu machen, geschweige den

Fahrberechtigungen, Fischerbüchel etc. abzunehmen! Auch Sie bevorzugen eine normales harmonisches Aufeinandertreffen.


Wichtig für Tageskarten Käufer/innen gilt:

- Die selbständige Zufahrt zu den Baggerseen und Alte Rüttenen sowie Alpenrhein ohne Fahrberechtigung ist Verboten!

- Ein Tipp, fahren Sie mit einem Vereinsmitglied zum gemeinsamen Fischen,das ist natürlich erlaubt und macht auch Spaß meistens mehr Spaß als alleine zum Fischen zu gehen. (Doof ist, nur wenn "Mann" selbst als Schneider heim geht und der Kollege fängt und labert) Revanche ausmachen, Rache ist schön, wenn’s klappt!