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Beginnend mit 01.06.2025 bis zum 30.09.2025 können A- und B-Lizenznehmer des Fischereivereines Feldkirch die Fliegenfischerei im Garnitzabach von der L 88 (Laternser /Furkastraße) flussaufwärts bis zur Alpe Hintergarnitza zu folgenden Bedingungen ausüben:
- Es werden pro Tag zwei Fischereiberechtigungen unentgeltlich an A- und/oder B Lizenznehmer des Fischereivereines Feldkirch ausgegeben.
- Die Berechtigungen können für Wochentage (inklusive Samstag) zu den bekannten Öffnungszeiten im Angelfachmarkt Zizer, 6830 Rankweil, geholt werden und sind für die Wochentage Montag bis Freitag bis 19:00 Uhr, für Samstag am daraufolgenden Montag bis Ende der Öffnungszeit des Angelfachmarktes Zizer dort abzugeben.
- Für Sonntags kann die Berechtigung im Angelfachmarkt Zizer am Samstag während der Öffnungszeiten im Angelfachmarkt Zizer abgeholt werden und ist spätestens am Montag während der Geschäftszeiten dort zurückzugeben.
- Für Feiertage ist die Abholung am vorangehenden Werktag ebendort möglich und ist die Berechtigung an dem auf den Feiertag folgenden Werktag an der Abholstelle zurückzugeben.
- Für die Ausgabe der Berechtigungen ist eine Barkaution im Betrage von € 50,00 zu erlegen, die bei fristgerechter Rückgabe der Berechtigung zurückerstattet wird.
- Gestattet ist ausschließlich das Fischen mit der künstlichen Fliege.
- A- und B-Lizenznehmer des Fischereivereines können die Berechtigung jeweils einmal pro Monat in Anspruch nehmen.
- Die Tageshöchstfangquote beträgt 2 Bachforellen, die im erlaubten Entnahmefenster zwischen 27 cm und 35 cm liegen müssen.
- Gefangene Bachforellen sind unter Angabe der Länge und Anführung der Revierbezeichnung Ga in die Fangstatistik einzutragen und zählen zur erlaubten Jahresfangquote.
- Fahrzeuge sind auf den bewirtschafteten, zum Gasthof Bad Laterns gehörigen Parkplätzen zu den dortigen Bedingungen abzustellen.
- Beim Garnitzabach handelt es sich um einen zum Teil schwer zugänglichen Gebirgsbach, die Ausübung der Fischerei durch die Berechtigten erfolgt auf jeweils eigene Gefahr, der Fischereiverein Feldkirch und die Inhaber des Fischereirechtes am Garnitzabach übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle, die sich bei Ausübung der Fischerei durch Berechtigte ereignen. Mit Übernahme der Berechtigung erklärt sich der Fischereiausübende mit diesem Haftungsausschluss gegenüber dem Fischereiverein Feldkirch und den Inhabern des Fischereirechtes am Garnitzabach einverstanden.
- Die Fischereiberechtigung ist den vom Fischereiverein Feldkirch und von der BH Feldkirch autorisierten Kontrollorganen ebenso wie die gefangenen Fische auf Verlangen vorzuweisen.
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Fotogalerie Granitzabach Laterns