- österreichische Staatsbürgerschaft
- Hauptwohnsitz im Bereich (Gemeinden) der vom Fischereiverein Feldkirch bewirtschafteten Gewässern
- Erfolgreich abgelegte Vorarlberger Fischerprüfung
- vollendetes 18. Lebensjahr
- Unbescholtenheit in fischereirechtlicher Hinsicht
- mindestens 5 Jahre Saisonkartenfischer mit Lizenz B
- mindestens 60 geleistete Arbeitsstunden
- Teilnahme an der Info-Veranstaltung
- formloses, schriftliches Ansuchen an den Fischereiverein Feldkirch